Wie alle anderen Singleportale auch hat das Partnerportal Neu.de rechtsgültige Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz. AGB, auf deren Grundlage hin alle vertraglichen Regelungen zwischen Neu.de und den Mitgliedern gefasst sind. Insgesamt sind diese AGB angenehm übersichtlich aufbereitet und in Blocks zusammengetragen, die ein schnelles Überfliegen sowie schnelles Auffinden verschiedener Inhalte besonders leicht machen. Bedingt durch diese transparente Ausarbeitung der Geschäftsbedingungen kann Neu.de eine gewisse Vertrauensgrundlage bilden, da man keine üblen Tricks versucht, um Mitglieder zu übervorteilen. Bevor man sich bei Neu.de als Mitglied anmeldet, sollte man die AGB gründlich gelesen und verstanden haben.
Übersicht und Details der Neu.de AGB (Stand: Februar 2014) im Einzelnen dargestellt:
Übersichtliche Navigationshilfe auf der rechten Seite
Für Benutzer sehr gut gelöst wurde die Übersicht im Bereich der AGB von Neu.de. Besonders angenehm ist die geschaffene Möglichkeit, nicht nur eine thematische Übersicht über die verschiedenen Punkte der AGB zu haben, sondern diese auch gleich noch verlinkt zu sehen, sodass man über sogenannte Sprungmarker direkt zu den jeweiligen Punkten der AGB gelangen kann, ohne dafür extra die Seite scrollen zu müssen. Inhaltlich lassen die AGB keine Wünsche offen, da alle wichtigen Punkte verständlich erläutert werden. Genauer hinsehen muss man allerdings, was die automatische Vertragsverlängerung angeht, da hier häufig Missverständnisse unter Mitgliedern auftauchen.
Der Passus „Widerrufsrecht“ sollte genau durchgelesen werden
Insbesondere der Passus „Widerrufsrecht“ sollte genau gelesen werden, damit man kein böses Erwachen erleben muss. Obwohl die Inhalte in diesem Passus nicht grundsätzlich merkwürdig sind, gibt es doch kleine Details, die man zur Kenntnis nehmen sollte, wenn man denn im Zweifelsfalle vom Vertrag zurücktreten möchte, noch bevor die Widerrufsfristen abgelaufen sind. Genau hier liegt nämlich der Hase im Pfeffer – Die Widerrufsfrist wird vorzeitig beendet, wenn auf Mitgliederwunsch alle notwendigen Schritte erledigt sind, um die kostenpflichtige Mitgliedschaft zu erhalten. Ob und wie man diese Aussage exakt auslegen kann, muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gilt, dass man hier im Zweifel lieber beim Supportteam von Neu.de nachfragt, um sich hinterher nicht über Dinge zu ärgern, die man so nicht gewollt hat.
Genau prüfen, ob man mit den AGB einverstanden ist
Wie bei jedem anderen Vertragsabschluss auch sollte man immer genau prüfen, ob man mit den Bedingungen der AGB einverstanden ist. Alle relevanten Informationen des Vertrags sind dort aufgeführt und die Unkenntnis dieser befreit einen nicht von der Pflicht zur Vertragserfüllung.