Welche Daten werden für die Partnervermittlung benötigt?
Bitte nicht gleich alles Preis geben!
Eine wahrheitsgemäße Angabe des Geburtsdatums ist bei Beauftragung einer Partnervermittlungsagentur unverzichtbar. Darüber hinaus sind Angaben zur Adresse und zur Art der ausgeübten Berufstätigkeit wichtig, um einen sinnvollen Partnervorschlag erarbeiten zu können. Persönliche Fragen zu besonderen Vorlieben und Abneigungen verhindern Enttäuschungen bei dem ersten Treffen mit dem von der Agentur ausgesuchten Kandidaten. In besonderen Fällen können sogar Angaben über die Herkunft und den Ausbildungsweg des Vermittlungsinteressenten eine wichtige Rolle spielen. Je weiter die Tür zur schützenswerten Intimsphäre für die Agentur geöffnet wird, desto besser und präziser können die Vermittlungsprofile verschiedener Kandidaten miteinander abgeglichen werden.
Welche gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gibt es?
Warum Datenschutz? Warum ist es so wichtig? Das Datenschutzrecht ist in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz und die einzelnen Datenschutzgesetze der Bundesländer abschließend geregelt. Für die Einhaltung dieser wichtigen Bestimmungen durch Behörden und durch Unternehmen der Privatwirtschaft werden Datenschutzbeauftragte auf den verschiedenen Ebenen eingesetzt. Im internationalen Bereich gelten die Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union und, außerhalb der europäischen Grenzen, sind die entsprechenden, von der OECD erlassenen Grundsätze zum Schutz der Persönlichkeitssphäre durch Datenschutz zu beachten.
Durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde für Deutschland festgestellt, dass das Recht auf „informelle Selbstbestimmung“ als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Schutz des Grundgesetzes genießt. Dadurch erhalten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz eine besondere Bedeutung.
Wie wird der Datenschutz praktisch gewährleistet?
Tipp: Widerruf oder Rücktritt in schriftlicher Form!
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sehen vor, dass nur so viele Daten aufgenommen werden, wie für den vereinbarten Verwendungszweck unbedingt notwendig sind. Bei Abschluss eines Partnervermittlungsvertrages sind das mehr Informationen als beim einfachen Einkauf mit Kreditkarte in einem Geschäft. Die aufgenommenen Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie tatsächlich benötigt werden. Für die Partnervermittlungsagentur bedeutet das, dass alle persönlichen Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn der Dienstleistungsvertrag durch erfolgreiche Vermittlung oder durch Kündigung beendet wird.
Die Daten dürfen nur zum vereinbarten Zweck benutzt werden und nicht ohne Zustimmung des Betroffenen an andere Interessenten weitergegeben werden. Mit dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages erteilt der Auftraggeber der Vermittlungsagentur die Erlaubnis, einige seiner persönlichen Daten an ausgewählte Kandidaten zum Zwecke einer Vermittlung weiterzugeben. Eine Weitergabe für Werbezwecke oder für statistische Erhebungen ist ohne besondere Zustimmung der betroffenen Person nicht zulässig.
Dem Betroffenen muss jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, zu überprüfen, welche Daten ein Unternehmen über ihn gespeichert hat. Eine einmal erteilte Erlaubnis zur Verwendung von persönlichen Daten kann vom Betroffenen jederzeit wieder zurückgenommen werden. Dabei muss sich eine Privatperson darauf verlassen können, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden.
Weitere interessante Artikel und Beiträge zum Thema „Datenschutz für Singles“:
- Bundesdatenschutzgesetz [BDSG] – Bundesministerium der Justiz
- Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr – Europäischen Union
- „Online Singlebörsen und Partnervermittlungen – Happy End per Mausklick?“ – Verbraucherfenster Hessen.de
- Tipps, Kostenfalle, Vertragslaufzeit und Co – Verbraucherzentrale Hessen
- Studie Partnerbörsen (25.07.2013) Fünf Anbieter mit mangelhaften AGB – Deutsches Institut für Service-Qualität [DISQ]